Lehrer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, es sei denn, das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit dar. In diesem Fall können die Kosten unbegrenzt abgesetzt werden. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).