Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen wird nicht frei geschätzt, sondern gesetzlich nach Art der Versicherung und deinem Status als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beihilfeb...
Wie wird der Höchstbetrag der zumutbaren außergewöhnlichen Belastung ermittelt?
Antwort vom**Der Höchstbetrag wird nicht als fester Pauschalbetrag festgelegt, sondern aus deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder berechnet – je höher das Einkommen, desto höher die zumutbare Belastung.** Entscheidend ist: Außergewöhnliche Belastungen wirken steuerlich erst, soweit deine tatsächlichen Aufwendungen über dieser zumutbaren Eigenbelastung liegen. ## So wird die zumutbare Belastung ermittelt Grundlage ist § 33 EStG. Maßgeblich sind drei Faktoren: - **Gesamtbetrag der Einkünfte** - **Familienstand** (ledig oder zusammenveranlagt) - **Anzahl der Kinder**, für die Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge besteht Die Finanzverwaltung arbeitet dabei mit **Prozentsätzen**, die je nach Einkommensstufe steigen. Seit der geänderten Berechnung wird **nicht mehr der höchste Prozentsatz auf den gesamten Gesamtbetrag der Einkünfte angewendet**, sondern **stufenweise** gerechnet. Genau das senkt die zumutbare Belastung oft spürbar. Grundlage dafür ist die Rechtsprechung des BFH; die praktische Berechnung findet sich auch beim [Bundesfinanzministerium zur zumutbaren Belastung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/2021-11-11-berechnung-zumutbare-belastung.html) und in § 33 EStG unter [Einkommensteuergesetz § 33](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html). ## Die Einkommensstufen Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird in drei Stufen aufgeteilt: - bis **15.340 €** - über **15.340 € bis 51.130 €** - über **51.130 €** Für jede Stufe gilt – je nach Familienstand/Kinderzahl – ein bestimmter Prozentsatz. ## Diese Prozentsätze gelten **Bei Steuerpflichtigen ohne Kinder:** - ledig: **5 % / 6 % / 7 %** - verheiratet bzw. zusammenveranlagt: **4 % / 5 % / 6 %** **Bei 1 oder 2 Kindern:** - ledig oder verheiratet: **2 % / 3 % / 4 %** **Bei 3 oder mehr Kindern:** - ledig oder verheiratet: **1 % / 1 % / 2 %** ## So funktioniert die Berechnung praktisch Beispiel: ledig, keine Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte **40.000 €** Dann wird nicht einfach 6 % von 40.000 € gerechnet, sondern gestuft: - 15.340 € × 5 % = 767,00 € - 24.660 € × 6 % = 1.479,60 € **Zumutbare Belastung insgesamt: 2.246,60 €** Das bedeutet konkret: Erst der Teil deiner außergewöhnlichen Belastungen, der **über 2.246,60 €** liegt, mindert die Steuer. ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen Der „Höchstbetrag“ ist hier eigentlich oft missverständlich formuliert. Bei der **zumutbaren außergewöhnlichen Belastung** geht es nicht um einen frei nutzbaren Maximalbetrag, sondern um die **Eigenbelastungsgrenze**, die du selbst tragen musst. Praktisch heißt das: - **unterhalb** der Grenze: steuerlich meist ohne Wirkung - **oberhalb** der Grenze: der übersteigende Teil kann abziehbar sein Gerade bei Krankheitskosten, Zahnersatz, Pflegekosten oder behinderungsbedingten Aufwendungen macht diese Unterscheidung viel aus. ## Kurz gesagt Die zumutbare außergewöhnliche Belastung wird **stufenweise prozentual aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte** berechnet – unter Berücksichtigung von **Familienstand und Kinderzahl**. **Abziehbar ist nur der Teil deiner Kosten, der diese Grenze übersteigt.**
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