Wie wird der Höchstbetrag der zumutbaren außergewöhnlichen Belastung ermittelt?

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**Der Höchstbetrag wird nicht als fester Pauschalbetrag festgelegt, sondern aus deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder berechnet – je höher das Einkommen, desto höher die zumutbare Belastung.** Entscheidend ist: Außergewöhnliche Belastungen wirken steuerlich erst, soweit deine tatsächlichen Aufwendungen über dieser zumutbaren Eigenbelastung liegen. ## So wird die zumutbare Belastung ermittelt Grundlage ist § 33 EStG. Maßgeblich sind drei Faktoren: - **Gesamtbetrag der Einkünfte** - **Familienstand** (ledig oder zusammenveranlagt) - **Anzahl der Kinder**, für die Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge besteht Die Finanzverwaltung arbeitet dabei mit **Prozentsätzen**, die je nach Einkommensstufe steigen. Seit der geänderten Berechnung wird **nicht mehr der höchste Prozentsatz auf den gesamten Gesamtbetrag der Einkünfte angewendet**, sondern **stufenweise** gerechnet. Genau das senkt die zumutbare Belastung oft spürbar. Grundlage dafür ist die Rechtsprechung des BFH; die praktische Berechnung findet sich auch beim [Bundesfinanzministerium zur zumutbaren Belastung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/2021-11-11-berechnung-zumutbare-belastung.html) und in § 33 EStG unter [Einkommensteuergesetz § 33](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html). ## Die Einkommensstufen Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird in drei Stufen aufgeteilt: - bis **15.340 €** - über **15.340 € bis 51.130 €** - über **51.130 €** Für jede Stufe gilt – je nach Familienstand/Kinderzahl – ein bestimmter Prozentsatz. ## Diese Prozentsätze gelten **Bei Steuerpflichtigen ohne Kinder:** - ledig: **5 % / 6 % / 7 %** - verheiratet bzw. zusammenveranlagt: **4 % / 5 % / 6 %** **Bei 1 oder 2 Kindern:** - ledig oder verheiratet: **2 % / 3 % / 4 %** **Bei 3 oder mehr Kindern:** - ledig oder verheiratet: **1 % / 1 % / 2 %** ## So funktioniert die Berechnung praktisch Beispiel: ledig, keine Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte **40.000 €** Dann wird nicht einfach 6 % von 40.000 € gerechnet, sondern gestuft: - 15.340 € × 5 % = 767,00 € - 24.660 € × 6 % = 1.479,60 € **Zumutbare Belastung insgesamt: 2.246,60 €** Das bedeutet konkret: Erst der Teil deiner außergewöhnlichen Belastungen, der **über 2.246,60 €** liegt, mindert die Steuer. ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen Der „Höchstbetrag“ ist hier eigentlich oft missverständlich formuliert. Bei der **zumutbaren außergewöhnlichen Belastung** geht es nicht um einen frei nutzbaren Maximalbetrag, sondern um die **Eigenbelastungsgrenze**, die du selbst tragen musst. Praktisch heißt das: - **unterhalb** der Grenze: steuerlich meist ohne Wirkung - **oberhalb** der Grenze: der übersteigende Teil kann abziehbar sein Gerade bei Krankheitskosten, Zahnersatz, Pflegekosten oder behinderungsbedingten Aufwendungen macht diese Unterscheidung viel aus. ## Kurz gesagt Die zumutbare außergewöhnliche Belastung wird **stufenweise prozentual aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte** berechnet – unter Berücksichtigung von **Familienstand und Kinderzahl**. **Abziehbar ist nur der Teil deiner Kosten, der diese Grenze übersteigt.**

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