Wie viel darf ich zur Grundsicherung im Alter hinzuverdienen?

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Beim Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) gilt grundsätzlich: **Einkommen wird auf die Grundsicherung angerechnet**. Es gibt jedoch einen **Freibetrag** für eigenes Einkommen. **Seit 2023 gilt:** - Ein Freibetrag von **30 %** des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, maximal jedoch **252 Euro monatlich** (Stand: 2024). - Das bedeutet: Von einem Nebenverdienst aus Erwerbstätigkeit bleiben bis zu 252 Euro monatlich anrechnungsfrei. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf die Grundsicherung angerechnet. **Beispiel:** - Du verdienst 200 Euro im Monat dazu: 30 % davon = 60 Euro wären anrechnungsfrei, der Rest wird angerechnet. - Bei 800 Euro Nebenverdienst: 30 % = 240 Euro anrechnungsfrei, 560 Euro werden angerechnet. **Wichtig:** - Einkünfte aus nicht-erwerbstätigen Tätigkeiten (z.B. Mieteinnahmen, Zinsen) werden in der Regel voll angerechnet, abzüglich eines kleinen Grundfreibetrags von 100 Euro jährlich. - Renten und andere Sozialleistungen werden ebenfalls angerechnet. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Grundsicherung im Alter](https://www.bmas.de/DE/themen/sozialversicherung/grundsicherung-im-alter.html) - [Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Grundsicherung im Alter](https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armut-und-soziale-ungleichheit/grundsicherung-im-alter/) Die genaue Anrechnung kann je nach Einzelfall variieren. Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich eine Beratung beim Sozialamt oder einer Sozialberatungsstelle.

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