Gesetzliche Vorgaben für den technischen Zins von Pensionskassen in der Schweiz?

Antwort

In der Schweiz sind Pensionskassen gesetzlich verpflichtet, einen technischen Zins festzulegen, der für die Berechnung der Rentenleistungen und der Rückstellungen verwendet wird. Der technische Zins ist ein wichtiger Parameter, der die zukünftigen Verpflichtungen der Pensionskassen beeinflusst. Die gesetzlichen Vorgaben für den technischen Zins sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie in den entsprechenden Verordnungen festgelegt. Der technische Zins muss so festgelegt werden, dass er die langfristigen Renditen der Anlagen der Pensionskasse widerspiegelt und gleichzeitig die Sicherheit der Leistungen gewährleistet. Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht die Pensionskassen und stellt sicher, dass die technischen Zinsen angemessen und realistisch sind. In der Praxis liegt der technische Zins häufig zwischen 1% und 2%, wobei er je nach Marktentwicklung und Anlagestrategie variieren kann. Es ist wichtig, dass Pensionskassen regelmäßig ihre Annahmen überprüfen und anpassen, um den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen.

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