Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Der Geschäftsvorfall für den Eingang einer Rechnung über Werbeanzeigen wird in der Buchhaltung wie folgt erfasst: 1. **Rechnungseingang**: Du erhältst eine Rechnung von einem Werbeanbieter für die geschalteten Anzeigen. 2. **Buchungssatz**: Der Buchungssatz könnte wie folgt aussehen: - **Soll**: Werbeaufwendungen (z.B. Konto 6600) - **Haben**: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (z.B. Konto 4400) 3. **Beispiel**: Angenommen, die Rechnung beträgt 1.000 Euro: - Soll: 1.000 Euro auf das Konto Werbeaufwendungen - Haben: 1.000 Euro auf das Konto Verbindlichkeiten 4. **Dokumentation**: Die Rechnung sollte im Rechnungsbuch oder in der entsprechenden Buchhaltungssoftware erfasst und aufbewahrt werden. Dieser Vorgang dokumentiert den Aufwand für die Werbeanzeigen und die Verpflichtung zur Zahlung an den Anbieter.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. D... [mehr]
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]