Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds unterliegen in Deutschland der Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG). Seit der Reform 2018 gilt das sogenannte „Teilfreis... [mehr]
Bei der 1-%-Regel wird monatlich 1 % des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Zusätzlich kommen ggf. noch 0,03 % pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu (hier nicht berücksichtigt, da nicht gefragt). **Berechnung:** 1. **Fahrzeug mit 58.000 € Bruttolistenpreis:** - Monatlich zu versteuern: 1 % von 58.000 € = 580 € - Jährlich: 580 € × 12 = 6.960 € 2. **Fahrzeug mit 46.000 € Bruttolistenpreis:** - Monatlich zu versteuern: 1 % von 46.000 € = 460 € - Jährlich: 460 € × 12 = 5.520 € **Vergleich:** - Differenz pro Monat: 580 € – 460 € = 120 € - Differenz pro Jahr: 6.960 € – 5.520 € = 1.440 € **Fazit:** Das Firmenfahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 58.000 € verursacht bei der 1-%-Regel jährlich 1.440 € mehr zu versteuernden geldwerten Vorteil als das Fahrzeug mit 46.000 €. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds unterliegen in Deutschland der Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG). Seit der Reform 2018 gilt das sogenannte „Teilfreis... [mehr]