Wo ist geregelt, dass Finanzämter keine Bilanzen erstellen dürfen?

Antwort

Die Regelung, dass Finanzämter keine Bilanzen erstellen dürfen, ist im deutschen Steuerrecht verankert. Insbesondere ist dies im Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Abgabenordnung (AO) zu finden. Nach § 140 AO sind Steuerpflichtige verpflichtet, ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst zu regeln und die entsprechenden Unterlagen, wie Bilanzen, zu erstellen. Die Finanzämter sind zuständig für die Prüfung und Feststellung der Steuererklärungen, jedoch nicht für die Erstellung von Bilanzen.

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