Wo ist geregelt, dass Finanzämter keine Bilanzen erstellen dürfen?

Antwort vom

Die Regelung, dass Finanzämter keine Bilanzen erstellen dürfen, ist im deutschen Steuerrecht verankert. Insbesondere ist dies im Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Abgabenordnung (AO) zu finden. Nach § 140 AO sind Steuerpflichtige verpflichtet, ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst zu regeln und die entsprechenden Unterlagen, wie Bilanzen, zu erstellen. Die Finanzämter sind zuständig für die Prüfung und Feststellung der Steuererklärungen, jedoch nicht für die Erstellung von Bilanzen.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie beantrage ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt?

Eine **Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)** beantragst du so: 1) **Voraussetzungen prüfen** Du bekommst sie, wenn voraussichtlich **keine Einkommensteuer** anfällt (typi...

Woher bekomme ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erhältst du beim zuständigen Finanzamt. Sie wird auf Antrag ausgestellt, wenn du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst, zu...

Welche Daten übermittelt das Finanzamt an die Wohngeldstelle?

Das Finanzamt meldet der Wohngeldstelle in der Regel keine Daten automatisch. Allerdings kann die Wohngeldstelle im Rahmen der sogenannten **amtlichen Datenübermittlung** oder im Zuge von **Ü...

Meldet das Finanzamt ein Erbe an die Wohngeldstelle?

Das Finanzamt meldet ein Erbe grundsätzlich nicht automatisch an die Wohngeldstelle. Allerdings sind Empfänger von Wohngeld verpflichtet, Änderungen in ihren finanziellen Verhältni...