Die zentrale Telefonnummer des Finanzamts Karlsruhe-Durlach lautet 0721 994-0. Das Finanzamt Karlsruhe-Durlach ist auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig. (finanzamt-bw.fv-bwl...
Kann die Erbschaftsteuer beim Finanzamt in Raten gezahlt werden?
Antwort vom**Ja – die Erbschaftsteuer kann in Deutschland unter Umständen in Raten gezahlt werden, aber nicht automatisch. Praktisch läuft das über einen Antrag auf Stundung beim zuständigen Finanzamt.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__28.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied Eine **Ratenzahlung** ist rechtlich meist keine eigene Standard-Option, sondern Teil einer **Stundung**: Das Finanzamt verschiebt die Fälligkeit ganz oder lässt die Zahlung in Teilbeträgen zu, wenn die sofortige Zahlung eine **erhebliche Härte** wäre und der Steueranspruch dadurch nicht gefährdet ist. Das ergibt sich allgemein aus § 222 AO; für die Erbschaftsteuer gibt es zusätzlich Sonderregeln in § 28 ErbStG. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__28.html)) Das heißt konkret: **Du musst die Ratenzahlung beantragen und begründen.** Ohne Antrag bleibt die Steuer zum festgesetzten Termin fällig. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/325413/)) ## Wann das Finanzamt eher zustimmt Besonders gute Chancen bestehen, wenn die Erbschaft zwar wertvoll ist, aber **nicht sofort liquide** gemacht werden kann, etwa bei: - geerbter **Immobilie** - **Betriebsvermögen** - sonstigem Vermögen, das nur mit Nachteilen schnell verkauft werden könnte Für **begünstigtes Betriebsvermögen** sieht § 28 Abs. 1 ErbStG auf Antrag sogar eine Stundung von bis zu **sieben Jahren** vor; der erste Jahresbetrag wird erst ein Jahr nach der Steuerfestsetzung fällig. Für **zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitz** ist auf Antrag eine Stundung von bis zu **zehn Jahren** möglich, wenn die Steuer nur durch Verkauf dieses Vermögens aufgebracht werden könnte. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__28.html)) Der wichtige Praxispunkt ist: **Bei normalen Geld- oder Bankguthaben-Erbschaften wird eine Ratenzahlung deutlich schwerer zu begründen** als bei einer geerbten Immobilie oder einem Unternehmen. Das ist der Unterschied, den viele allgemeine Antworten zu oberflächlich erklären. ## Was du dem Finanzamt darlegen solltest Ein guter Antrag enthält knapp und konkret: - Aktenzeichen / Steuerbescheid - gewünschte **Ratenhöhe** und Laufzeit - Begründung der finanziellen Härte - Übersicht über Einkommen, Vermögen und laufende Belastungen - Nachweise, warum ein sofortiger Verkauf unzumutbar oder wirtschaftlich nachteilig wäre Wichtig ist auch der Zeitpunkt: **Den Antrag möglichst vor Fälligkeit stellen.** Wenn du einfach nicht zahlst, drohen Säumniszuschläge; eine spätere Stundung heilt das nicht immer sauber. Das Berliner Merkblatt weist ausdrücklich darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Zahlung ohne Stundung Folgen eintreten können. ([berlin.de](https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/erbschaft-und-schenkungsteuerformulare/merkblatt-stundung-erbschaft.pdf)) ## Klare Einschätzung Wenn du die Erbschaftsteuer **nicht aus vorhandenem Geld** zahlen kannst, solltest du **nicht auf Kulanz hoffen**, sondern sofort einen **förmlichen Stundungsantrag mit Ratenvorschlag** stellen. Bei Immobilien- oder Betriebsvermögen ist das oft realistisch; bei leicht verfügbarem Barvermögen eher nicht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__28.html))
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