Bei der Bonitätsprüfung werden sowohl die Kreditfähigkeit als auch die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers bewertet. 1. **Kreditfähigkeit**: Dies bezieht sich auf die fina... [mehr]
Ein Kreditvertrag kommt durch das Angebot und die Annahme zwischen einem Kreditgeber (z.B. einer Bank) und einem Kreditnehmer (z.B. einer Privatperson oder einem Unternehmen) zustande. Der Prozess umfasst mehrere Schritte: 1. **Antragstellung**: Der potenzielle Kreditnehmer stellt einen Kreditantrag bei der Bank. Dabei müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, wie Einkommensnachweise, Kontoauszüge und ggf. Sicherheiten. 2. **Prüfung der Kreditfähigkeit**: Die Bank prüft, ob der Antragsteller grundsätzlich in der Lage ist, einen Kredit aufzunehmen. Die Kreditfähigkeit bezieht sich auf die rechtliche Fähigkeit, Verträge abzuschließen. Bei natürlichen Personen bedeutet dies, dass sie volljährig und geschäftsfähig sein müssen. Bei juristischen Personen wird geprüft, ob sie ordnungsgemäß gegründet und im Handelsregister eingetragen sind. 3. **Prüfung der Kreditwürdigkeit**: Die Bank bewertet die Bonität des Antragstellers, also die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlen kann. Dies erfolgt durch die Analyse von Einkommensverhältnissen, Vermögensverhältnissen, bestehenden Verbindlichkeiten und der Kreditgeschichte (z.B. durch eine Schufa-Auskunft in Deutschland). 4. **Kreditentscheidung**: Basierend auf der Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit entscheidet die Bank, ob sie den Kredit gewährt und zu welchen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Sicherheiten). 5. **Vertragsangebot**: Wenn die Bank den Kredit genehmigt, erstellt sie ein Vertragsangebot, das alle Bedingungen des Kredits enthält. 6. **Annahme des Vertrags**: Der Kreditnehmer prüft das Vertragsangebot und unterzeichnet es, wenn er mit den Bedingungen einverstanden ist. Mit der Unterzeichnung kommt der Kreditvertrag zustande. 7. **Auszahlung des Kredits**: Nach der Vertragsunterzeichnung und ggf. der Erfüllung weiterer Bedingungen (z.B. Eintragung von Sicherheiten) wird der Kreditbetrag an den Kreditnehmer ausgezahlt. Zusammengefasst: - **Kreditfähigkeit**: Die rechtliche Fähigkeit, einen Kreditvertrag abzuschließen. - **Kreditwürdigkeit**: Die wirtschaftliche Fähigkeit und Bereitschaft, den Kredit zurückzuzahlen. Beide Aspekte sind entscheidend für das Zustandekommen eines Kreditvertrags.
Bei der Bonitätsprüfung werden sowohl die Kreditfähigkeit als auch die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers bewertet. 1. **Kreditfähigkeit**: Dies bezieht sich auf die fina... [mehr]
Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eines Unternehmens durch eine Bank gelten mehrere Finanzierungsregeln, die in der Regel folgende Aspekte umfassen: 1. **Bonitätsprüfung**: Die Ban... [mehr]