Welche Einkunftsart hat eine Hebamme?

Antwort

Die Einkünfte einer Hebamme fallen in der Regel unter die Einkunftsart "selbstständige Arbeit" gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Hebammen üben einen freien Beruf aus, ähnlich wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Weitere Informationen dazu findest du im Einkommensteuergesetz (EStG): [§ 18 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html).

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