Wie häufig ist die Datenaktualisierung bei Kunden mit hohem und sehr hohem Risiko?

Antwort

Die Frequenz der Datenaktualisierung bei Kunden mit hohem und sehr hohem Risiko richtet sich in der Regel nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) sowie internen Richtlinien von Finanzinstituten. Laut § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG müssen die erhobenen Kundendaten "angemessen" aktualisiert werden, wobei die Häufigkeit risikoorientiert festzulegen ist. Für Kunden mit hohem oder sehr hohem Risiko gilt üblicherweise: - **Hohe Risikoklasse:** Die Aktualisierung der Kundendaten sollte mindestens jährlich erfolgen. - **Sehr hohe Risikoklasse:** Hier kann eine noch häufigere Überprüfung erforderlich sein, zum Beispiel halbjährlich oder sogar quartalsweise, abhängig von der individuellen Risikobewertung und den internen Vorgaben. Die genaue Frequenz kann je nach Unternehmen und dessen Risikomanagement variieren. Maßgeblich ist, dass die Aktualisierungshäufigkeit dem ermittelten Risiko angemessen ist und im Zweifel eher häufiger als seltener erfolgt. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [BaFin](https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Geldwaesche-Terrorismusfinanzierung/geldwaesche-terrorismusfinanzierung_node.html) oder im [Geldwäschegesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/).

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