In welche Geldwäscherisikoklasse fällt eine politisch exponierte Person?

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Eine politisch exponierte Person (PEP) ist grundsätzlich in die höchste Geldwäscherisikoklasse, also die Risikoklasse "hoch", einzustufen. Dies ergibt sich aus den geldwäscherechtlichen Vorgaben, da PEPs aufgrund ihrer herausgehobenen öffentlichen Funktion einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Entsprechend sind bei Geschäftsbeziehungen mit PEPs verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden.

Kategorie: Finanzen Tags: Geldwäsche Risiko PEP

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