Welche Daten können nach der Lohnabrechnung an das Rechenzentrum gesendet werden?

Antwort

Nach der Lohnabrechnung können verschiedene Daten an das Rechenzentrum gesendet werden, um gesetzliche und betriebliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören: 1. **Lohn- und Gehaltsdaten**: Brutto- und Nettolöhne, Abzüge, Zuschläge, etc. 2. **Sozialversicherungsdaten**: Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. 3. **Steuerdaten**: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. 4. **Meldungen an die Sozialversicherungsträger**: Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung). 5. **Betriebliche Altersvorsorge**: Beiträge und Abzüge. 6. **Berufsgenossenschaft**: Meldungen zu Unfallversicherungsbeiträgen. 7. **Statistische Daten**: Für interne Auswertungen oder gesetzliche Meldepflichten. Diese Daten werden in der Regel elektronisch über spezielle Softwarelösungen oder Schnittstellen an das Rechenzentrum übermittelt.

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