Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]
Nach der Lohnabrechnung können verschiedene Daten an das Rechenzentrum gesendet werden, um gesetzliche und betriebliche Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören: 1. **Lohn- und Gehaltsdaten**: Brutto- und Nettolöhne, Abzüge, Zuschläge, etc. 2. **Sozialversicherungsdaten**: Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. 3. **Steuerdaten**: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. 4. **Meldungen an die Sozialversicherungsträger**: Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung). 5. **Betriebliche Altersvorsorge**: Beiträge und Abzüge. 6. **Berufsgenossenschaft**: Meldungen zu Unfallversicherungsbeiträgen. 7. **Statistische Daten**: Für interne Auswertungen oder gesetzliche Meldepflichten. Diese Daten werden in der Regel elektronisch über spezielle Softwarelösungen oder Schnittstellen an das Rechenzentrum übermittelt.
Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]