Wie werden nicht abzugsfähige Bewirtungskosten bei Eingangsrechnungen gebucht?

Antwort

Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten werden in der Buchhaltung gesondert erfasst, um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hier ist eine allgemeine Vorgehensweise: 1. **Erfassung der Gesamtkosten**: Die gesamten Bewirtungskosten werden zunächst auf einem allgemeinen Bewirtungskostenkonto erfasst. Beispielbuchung: ``` Soll: Bewirtungskosten (z.B. Konto 4650) Haben: Bank/Kasse (je nach Zahlungsart) ``` 2. **Aufteilung in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Kosten**: In Deutschland sind 70% der Bewirtungskosten abzugsfähig, 30% sind nicht abzugsfähig. 3. **Buchung der nicht abzugsfähigen Kosten**: Die nicht abzugsfähigen Kosten werden auf ein separates Konto für nicht abzugsfähige Bewirtungskosten umgebucht. Beispielbuchung: ``` Soll: Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (z.B. Konto 4654) Haben: Bewirtungskosten (z.B. Konto 4650) ``` 4. **Erfassung der Vorsteuer**: Die Vorsteuer aus den Bewirtungskosten wird ebenfalls erfasst, sofern der Vorsteuerabzug zulässig ist. Beispielbuchung: ``` Soll: Vorsteuer (z.B. Konto 1576) Haben: Bewirtungskosten (z.B. Konto 4650) ``` Diese Buchungen können je nach Kontenrahmen und spezifischen Anforderungen des Unternehmens variieren. Es ist ratsam, sich an die Vorgaben des jeweiligen Kontenrahmens (z.B. SKR03 oder SKR04) und die steuerlichen Vorschriften zu halten.

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