Wie wird die Betriebsrente bei der Grundsicherung berücksichtigt?

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Die Betriebsrente wird bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Höhe der Betriebsrente auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Dabei gilt: 1. **Einkommensfreibetrag**: Es gibt einen Freibetrag, der nicht angerechnet wird. Dieser beträgt in der Regel 100 Euro monatlich. 2. **Anrechnung des darüber hinausgehenden Betrags**: Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird zu 80 % auf die Grundsicherung angerechnet. Beispiel: Wenn die Betriebsrente 200 Euro beträgt, bleiben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 100 Euro werden 80 % (also 80 Euro) auf die Grundsicherung angerechnet. Es ist wichtig, alle Einkommensarten bei der Beantragung der Grundsicherung anzugeben, damit die zuständige Behörde die Leistungen korrekt berechnen kann. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Grundsicherung/grundsicherung.html).

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