Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme dienen. Dazu gehören die Rentenversiche... [mehr]
Beiträge zur Lebensversicherung können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt zwei Hauptkategorien, die berücksichtigt werden können: 1. **Beiträge zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung**: - Diese Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige. Allerdings werden diese Höchstbeträge oft durch andere Vorsorgeaufwendungen (z.B. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) bereits ausgeschöpft. 2. **Beiträge zu einer Risikolebensversicherung**: - Diese Beiträge können ebenfalls als Sonderausgaben abgesetzt werden, jedoch nur im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Auch hier gilt der Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Lebensversicherungsbeiträgen durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 stark eingeschränkt wurde. Seitdem sind vor allem Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (z.B. Riester- oder Rürup-Rente) steuerlich begünstigt. Weitere Informationen und spezifische Details können auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen gefunden werden: [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme dienen. Dazu gehören die Rentenversiche... [mehr]
Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die du steuerlich absetzen kannst. Dazu zählen unter anderem: 1. **Vorsorgeaufwendungen**: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu privaten... [mehr]