Nein, Broker (Börsenhändler) dürfen grundsätzlich mehr als ein Bankkonto haben. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die Broker oder Börsenhändler auf nur ein Bankkonto... [mehr]
Um die Bankkonten deiner verstorbenen Mutter aufzulösen und das Guthaben auf die beiden Kinder zu je 1/2 aufzuteilen, solltest du ein formelles Schreiben an die Bank verfassen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest: **1. Betreff:** Auflösung der Konten von [Name der Mutter], verstorben am [Sterbedatum] **2. Einleitung:** Nenne den Grund des Schreibens (Todesfall) und die Kontonummer(n). **3. Erbennachweis:** Erkläre, dass du und dein Geschwisterteil die Erben seid. Die Bank benötigt in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. **4. Aufteilungswunsch:** Bitte die Bank, das Guthaben zu gleichen Teilen (je 1/2) auf die Konten der beiden Kinder zu überweisen. Gib dazu die IBANs an. **5. Unterlagen:** Liste die beigefügten Unterlagen auf (Sterbeurkunde, Erbschein/Testament, Ausweiskopien, ggf. Kontoverbindungen). **6. Unterschriften:** Beide Erben sollten das Schreiben unterschreiben. **Mustertext:** --- **Betreff:** Auflösung der Konten von [Name der Mutter], verstorben am [Sterbedatum] Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mutter, Frau [Name, Geburtsdatum], Inhaberin der Kontonummer(n) [Nummern], ist am [Sterbedatum] verstorben. Wir, [dein Name] und [Name des Geschwisterteils], sind laut beigefügtem Erbschein/Testament die alleinigen Erben. Wir bitten Sie, die oben genannten Konten aufzulösen und das Guthaben zu gleichen Teilen (je 1/2) auf folgende Konten zu überweisen: - [Name, IBAN] - [Name, IBAN] Beigefügte Unterlagen: - Sterbeurkunde - Erbschein/Testament mit Eröffnungsprotokoll - Ausweiskopien der Erben Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift 1] [Unterschrift 2] --- **Hinweis:** Die Bank kann zusätzliche Unterlagen oder persönliche Vorsprache verlangen. Am besten vorher telefonisch nachfragen, welche Dokumente benötigt werden. Weitere Informationen findest du auch auf den Webseiten vieler Banken, z.B. bei der [Sparkasse](https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/erben-und-vererben/nachlassabwicklung.html) oder [Deutsche Bank](https://www.deutsche-bank.de/pk/konto-und-karte/nachlass.html).
Nein, Broker (Börsenhändler) dürfen grundsätzlich mehr als ein Bankkonto haben. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die Broker oder Börsenhändler auf nur ein Bankkonto... [mehr]
In Deutschland sind Einlagen auf Bankkonten durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Das bedeutet, im Falle einer Bankeninsolvenz erhältst du... [mehr]
Ja, eine ungerechtfertigte Abbuchung von deinem Bankkonto kannst du in der Regel rückgängig machen lassen. Bei einer Lastschrift hast du in Deutschland das Recht, innerhalb von acht Wochen n... [mehr]
Um den Wert des geerbten Vermögens zu berechnen, müssen alle Vermögenswerte, die zur Erbschaft gehören, zusammengerechnet werden. Dazu zählen zum Beispiel: - Immobilien (H&au... [mehr]
Um den Erbschaftsteuerwert zu berechnen, werden verschiedene Faktoren benötigt, da die Erbschaftsteuer in Deutschland von mehreren Variablen abhängt: 1. **Wert des geerbten Vermögens**... [mehr]
Mit einer US-Staatsbürgerschaft und einer Social Security Number (SSN) ist es grundsätzlich möglich, ein Bankkonto in den USA zu eröffnen, auch wenn du in Deutschland wohnst. Aller... [mehr]
In der Regel erhältst du für ein reines Wertpapierdepot bei einer Bank keine eigene IBAN. Ein Depot dient ausschließlich der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und ist kein Zah... [mehr]
Wenn du möchtest, dass PayPal Zahlungen immer zuerst von deinem PayPal-Guthaben abbucht und nicht von deinem verknüpften Bankkonto, musst du grundsätzlich nichts weiter tun. PayPal verw... [mehr]