In Deutschland gibt es bestimmte Ausnahmen, bei denen man von der Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ) befreit werden kann. Diese Ausnahmen betreffen hauptsächlich Personen, die bestimmte soziale oder gesundheitliche Kriterien erfüllen. Hier sind einige der wichtigsten Ausnahmen: 1. **Empfänger von Sozialleistungen**: Personen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sich befreien lassen. Dazu gehören: - Arbeitslosengeld II (Hartz IV) - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2. **Studenten und Auszubildende**: Wenn sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten und nicht bei den Eltern wohnen. 3. **Menschen mit Behinderungen**: Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" können eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen. 4. **Pflegebedürftige**: Bewohner von Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen können ebenfalls befreit werden. 5. **Taubblinde Menschen**: Diese Gruppe ist generell von der Zahlung befreit. Weitere Informationen und die genauen Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung können auf der offiziellen Webseite des Rundfunkbeitrags nachgelesen werden: [Rundfunkbeitrag](https://www.rundfunkbeitrag.de/).