Um zu berechnen, wie viel deine Firma einnehmen muss, um einem Mitarbeiter ein Nettogehalt von 18,50 € zu zahlen, sind einige wichtige Punkte zu klären: 1. **Land der Firmengründung:** Die Sozialabgaben und Steuern unterscheiden sich je nach Land erheblich. Du hast nicht angegeben, in welchem Land die Firma gegründet wird. 2. **Beschäftigung in Deutschland:** Wenn der Mitarbeiter in Deutschland arbeitet, gelten in der Regel die deutschen Sozialversicherungspflichten und ggf. auch das deutsche Steuerrecht (Stichwort: 183-Tage-Regel, Betriebsstätte, A1-Bescheinigung). 3. **Nur Krankenkasse zahlen:** In Deutschland ist die Krankenversicherung nur ein Teil der Sozialabgaben. Es gibt auch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Wenn du wirklich nur die Krankenversicherung zahlst, ist das ein Sonderfall (z.B. als Minijobber oder Selbstständiger mit freiwilliger Krankenversicherung). ### Beispielrechnung: Nur Krankenversicherung, keine Steuern Angenommen, der Mitarbeiter ist in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichert (z.B. als Selbstständiger) und erhält von dir 18,50 € netto. Die Krankenversicherung beträgt ca. 15,9 % (inkl. Zusatzbeitrag, Stand 2024). #### Bruttogehalt berechnen Nettogehalt = Bruttogehalt – Krankenversicherungsbeitrag Krankenversicherungsbeitrag = Bruttogehalt × 15,9 % 18,50 € = Bruttogehalt – (Bruttogehalt × 0,159) 18,50 € = Bruttogehalt × (1 – 0,159) 18,50 € = Bruttogehalt × 0,841 Bruttogehalt = 18,50 € / 0,841 ≈ **21,99 €** #### Arbeitgeberanteil In Deutschland zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherung (ca. 7,95 %), der Rest wird vom Arbeitnehmer getragen. Wenn du als Arbeitgeber nur den Arbeitgeberanteil zahlst, kommen auf das Bruttogehalt noch 7,95 % hinzu: Arbeitgeberkosten = Bruttogehalt + (Bruttogehalt × 0,0795) Arbeitgeberkosten = 21,99 € + 1,75 € ≈ **23,74 €** ### Fazit **Deine Firma muss mindestens ca. 23,74 € einnehmen, um einem Mitarbeiter 18,50 € netto zu zahlen, wenn nur die Krankenversicherung (gesetzlich, Stand 2024) gezahlt wird.** **Wichtiger Hinweis:** Diese Rechnung ist stark vereinfacht und gilt nur unter der Annahme, dass wirklich nur die Krankenversicherung gezahlt wird und keine weiteren Abgaben oder Steuern anfallen. In der Praxis ist das in Deutschland für Angestellte kaum möglich. Für Selbstständige oder bei Firmensitz im Ausland können andere Regelungen gelten. Es empfiehlt sich dringend, einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter zu konsultieren, um die genaue Summe und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.