Kann ich als ALG 1 Bezieher monatlich als Minijobber vermögenswirksame Leistungen erhalten? Wenn ja, wie viel?

Antwort

Ja, als ALG 1 Bezieher kannst du grundsätzlich einen Minijob ausüben und dabei auch vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Einkommensgrenze**: Dein Einkommen aus dem Minijob darf 165 Euro pro Monat nicht überschreiten, damit dein ALG 1 nicht gekürzt wird. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag auf dein ALG 1 angerechnet. 2. **Arbeitszeit**: Du darfst nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, da du sonst als nicht mehr arbeitslos giltst und dein Anspruch auf ALG 1 erlischt. 3. **Vermögenswirksame Leistungen**: Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt von deinem Arbeitgeber ab. Üblicherweise zahlen Arbeitgeber zwischen 6,65 Euro und 40 Euro monatlich als VL. Diese Leistungen werden direkt in einen VL-Vertrag (z.B. Bausparvertrag, Fondssparplan) eingezahlt. Es ist ratsam, dich bei deiner Agentur für Arbeit und deinem Arbeitgeber zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Regelungen eingehalten werden.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wann ist die Festsetzung einer Arbeitnehmersparzulage sinnvoll?

Die Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage ist dann sinnvoll, wenn du vermögenswirksame Leistungen (VL) von deinem Arbeitgeber erhältst und dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenz... [mehr]

Wie viel zahlt ein Arbeitgeber 2026 für eine Haushaltshilfe im Privathaushalt als Minijob?

Für eine Haushaltshilfe im Privathaushalt als Minijob gelten die gesetzlichen Regelungen für Minijobs. Im Jahr 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn maßgeblich, der laut aktueller Planu... [mehr]