Ja, als ALG 1 Bezieher kannst du grundsätzlich einen Minijob ausüben und dabei auch vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Einkommensgrenze**: Dein Einkommen aus dem Minijob darf 165 Euro pro Monat nicht überschreiten, damit dein ALG 1 nicht gekürzt wird. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag auf dein ALG 1 angerechnet. 2. **Arbeitszeit**: Du darfst nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, da du sonst als nicht mehr arbeitslos giltst und dein Anspruch auf ALG 1 erlischt. 3. **Vermögenswirksame Leistungen**: Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt von deinem Arbeitgeber ab. Üblicherweise zahlen Arbeitgeber zwischen 6,65 Euro und 40 Euro monatlich als VL. Diese Leistungen werden direkt in einen VL-Vertrag (z.B. Bausparvertrag, Fondssparplan) eingezahlt. Es ist ratsam, dich bei deiner Agentur für Arbeit und deinem Arbeitgeber zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Regelungen eingehalten werden.