Kann ich als ALG 1 Bezieher monatlich als Minijobber vermögenswirksame Leistungen erhalten? Wenn ja, wie viel?

Antwort vom

Ja, als ALG 1 Bezieher kannst du grundsätzlich einen Minijob ausüben und dabei auch vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Einkommensgrenze**: Dein Einkommen aus dem Minijob darf 165 Euro pro Monat nicht überschreiten, damit dein ALG 1 nicht gekürzt wird. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag auf dein ALG 1 angerechnet. 2. **Arbeitszeit**: Du darfst nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, da du sonst als nicht mehr arbeitslos giltst und dein Anspruch auf ALG 1 erlischt. 3. **Vermögenswirksame Leistungen**: Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt von deinem Arbeitgeber ab. Üblicherweise zahlen Arbeitgeber zwischen 6,65 Euro und 40 Euro monatlich als VL. Diese Leistungen werden direkt in einen VL-Vertrag (z.B. Bausparvertrag, Fondssparplan) eingezahlt. Es ist ratsam, dich bei deiner Agentur für Arbeit und deinem Arbeitgeber zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Regelungen eingehalten werden.

Verwandte Fragen

Zwei Jobs gleichzeitig in einem Jahr: Was muss ich bei Teilzeit und Minijob unter der Steuergrenze beachten?

Wenn du in einem Jahr zeitweise zwei Jobs gleichzeitig hattest – Teilzeit + Minijob – und insgesamt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag geblieben bist, sind vor allem diese Punkte wicht...