Ja, als ALG I-Bezieher darfst du einen monatlichen Tankgutschein von deinem Arbeitgeber erhalten, ohne dass dieser auf dein Arbeitslosengeld angerechnet wird. Der Tankgutschein zählt als Sachbezug und bleibt bis zu einem bestimmten Freibetrag steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Freibetrag für Sachbezüge liegt derzeit bei 50 Euro pro Monat. Es ist jedoch wichtig, dass der Tankgutschein die Kriterien für steuerfreie Sachbezüge erfüllt. Dazu gehört, dass der Gutschein nur für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden kann und nicht in Bargeld umgetauscht werden kann. Für detaillierte Informationen und um sicherzugehen, dass alles korrekt abläuft, solltest du dich an die Bundesagentur für Arbeit oder einen Steuerberater wenden.