Welche Steuern und Sozialversicherungen werden gesetzlich vom Bruttogehalt in der Ausbildung abgezogen?

Antwort

Bei Auszubildenden in Deutschland wird die Bruttovergütung aus dem Ausbildungsvertrag in der Regel um folgende gesetzlich vorgeschriebene Abzüge reduziert: **1. Sozialversicherungsbeiträge:** - **Krankenversicherung** - **Rentenversicherung** - **Arbeitslosenversicherung** - **Pflegeversicherung** Diese Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Auszubildenden getragen. Der Anteil des Auszubildenden wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. **2. Lohnsteuer:** - Lohnsteuer wird nur dann abgezogen, wenn das monatliche Bruttogehalt den Grundfreibetrag (2024: 1.230 € monatlich) übersteigt. Viele Auszubildende liegen darunter und zahlen daher keine Lohnsteuer. - Eventuell kommen noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzu, wenn Lohnsteuer anfällt. **3. Weitere mögliche Abzüge:** - **Vermögenswirksame Leistungen** (wenn vereinbart) - **Sachbezüge** (z. B. für Unterkunft oder Verpflegung, falls vom Arbeitgeber gestellt) **Fazit:** Der Auszahlungsbetrag (Nettolohn) ist also niedriger als die Bruttovergütung, weil die genannten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Eine genaue Aufschlüsselung findest du auf deiner monatlichen Gehaltsabrechnung. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/themen/ausbildung/ausbildungsvergütung-und-sozialversicherung-4014482) oder bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/ausbildungsvergutung).

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