Ein entbehrungsloses Leben als alleinerziehende Person mit zwei kleinen Kindern zu führen, ist eine große Herausforderung, aber mit guter Planung und Unterstützung möglich. Hier e... [mehr]
Alleinerziehende haben während der Elternzeit Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Hier sind einige Möglichkeiten: 1. **Elterngeld**: Alleinerziehende können Elterngeld beantragen, das einen Teil des Einkommensverlustesgleicht. Es gibt das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus, das flexibler gestaltet ist. 2. **Unterhaltsvorschuss**: Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kann der Staat Unterhaltsvorschuss leisten. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. 3. **Kinderzuschlag**: Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt des Kindes zu sichern, kann zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag beantragt werden. 4. **Wohngeld**: Alleinerziehende mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen, um die Mietkosten zu decken. 5. **Betreuungsangebote**: Es gibt verschiedene Betreuungsangebote für Kinder, die von der Kommune oder privaten Trägern angeboten werden. Diese können helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. 6. **Beratungsstellen**: Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, die speziell auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden ausgerichtet sind und Unterstützung in rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen bieten. Weitere Informationen und Anträge können bei den zuständigen Stellen wie dem Jugendamt, der Familienkasse oder dem örtlichen Sozialamt eingeholt werden.
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Eine große Familie kann aus mehreren Gründen positiv sein: 1. **Soziale Unterstützung:** In einer großen Familie gibt es oft viele Bezugspersonen, die in schwierigen Zeiten helf... [mehr]
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Das italienische Zuhause ist oft geprägt von Wärme, Gemeinschaft, gutem Essen und einer lebendigen Atmosphäre. Auch als Alleinerziehende kannst du dieses Flair schaffen – es brauc... [mehr]
Alleinerziehend mit Baby und Kleinkind ist eine große Herausforderung – besonders im Haushalt. Hier einige bewährte Tipps und Grundsätze, um den Alltag sicher, zeitsparend und ne... [mehr]
Die Elternzeit beginnt grundsätzlich mit dem gewünschten Zeitpunkt, den du als Elternteil gegenüber deinem Arbeitgeber angibst. Sie kann frühestens mit der Geburt deines Kindes sta... [mehr]
Ja, der Vater kann die Elternzeit in zwei einzelne Monate aufteilen. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) können Eltern ihre Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen.... [mehr]
In Deutschland kann der Vater – genauso wie die Mutter – insgesamt bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Diese Elternzeit kann flexibel zwischen Geburt und dem vollendeten dritten Leb... [mehr]
Nein, grundsätzlich werden alleinerziehenden Müttern in Deutschland nicht die Kinder weggenommen, nur weil sie ihre Kinder zwei Jahre stillen oder diese lange im Elternbett schlafen lassen.... [mehr]
Ja, der Vater kann Elternzeit in zwei getrennten Monaten nehmen. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) können Eltern ihre Elternzeit grundsätzlich in bis zu drei Zeitabschni... [mehr]