Wann beginnt die Elternzeit?

Antwort

Die Elternzeit beginnt grundsätzlich mit dem gewünschten Zeitpunkt, den du als Elternteil gegenüber deinem Arbeitgeber angibst. Sie kann frühestens mit der Geburt deines Kindes starten. Wenn du möchtest, kannst du die Elternzeit aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, spätestens jedoch bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes (ein Teil kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden). Wichtig: Du musst die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden (§ 16 BEEG). Bei Vätern, die direkt ab Geburt Elternzeit nehmen möchten, empfiehlt es sich, den voraussichtlichen Geburtstermin anzugeben und nach der Geburt das genaue Datum nachzureichen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/finanzielle-leistungen/elternzeit-und-elterngeld/elternzeit-73818).

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