Lagerichtlinien für Heizöl 1990

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Die Lagerichtlinien für Heizöl um 1990 waren in vielen Ländern durch nationale und internationale Vorschriften geregelt, um Umweltschutz und Sicherheit zu gewährleisten. In Deutschland beispielsweise galten zu dieser Zeit die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie die Technischen Regeln für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (TRwS). Wichtige Punkte dieser Richtlinien umfassten: 1. **Lagereinrichtungen**: Heizöl musste in speziellen, dafür zugelassenen Lagertanks aufbewahrt werden, die aus korrosionsbeständigen Materialien gefertigt waren. 2. **Sicherheitsvorkehrungen**: Es waren Maßnahmen zur Verhinderung von Leckagen und zur Eindämmung von möglichen Ölverschmutzungen erforderlich. Dazu gehörten Auffangwannen und dichte Verbindungen. 3. **Kennzeichnung**: Lagertanks mussten deutlich gekennzeichnet sein, um auf den Inhalt und die Gefahren hinzuweisen. 4. **Regelmäßige Inspektionen**: Die Tanks und die gesamte Lageranlage mussten regelmäßig auf Dichtheit und Sicherheit überprüft werden. 5. **Entsorgung**: Vorschriften zur umweltgerechten Entsorgung von Heizöl und Rückständen waren ebenfalls festgelegt. Diese Richtlinien wurden im Laufe der Jahre weiterentwickelt und verschärft, um den steigenden Umweltanforderungen gerecht zu werden.

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