Muss eine Fernwärmerechnung gesetzlich die Monatsverbräuche aufzeigen?

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Ja, eine Fernwärmerechnung muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Monatsverbräuche aufzeigen. Dies ist in der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) geregelt, die in Deutschland für die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten gilt. Nach § 9 der HeizkostenV sind Vermieter verpflichtet, den Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser in der Abrechnung anzugeben, wobei die Abrechnung in der Regel auf den tatsächlichen Verbrauch der letzten 12 Monate basieren sollte. Zusätzlich können auch Vorgaben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) relevant sein, insbesondere in Bezug auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Abrechnungen.

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