Wann muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgen?

Antwort

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) muss erfolgen, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen zur Folge hat. Dies ist insbesondere der Fall bei: 1. **Systematischer und umfassender Bewertung persönlicher Aspekte**: Dazu gehört die automatisierte Verarbeitung von Daten, die auf Profiling abzielt. 2. **Großangelegter Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten**: Hierzu zählen sensible Daten wie Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft oder politische Meinungen. 3. **Überwachung öffentlicher Bereiche**: Wenn eine umfangreiche Überwachung von öffentlichen Räumen geplant ist, die eine Identifizierung von Personen ermöglicht. Die DSFA sollte vor Beginn der Datenverarbeitung durchgeführt werden, um mögliche Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

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