Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff "Verarbeitung" auf jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vo... [mehr]
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (p.D.) im beruflichen Umfeld sind mehrere wichtige Aspekte zu beachten: 1. **Rechtsgrundlage**: Stelle sicher, dass die Verarbeitung auf einer gültigen Rechtsgrundlage basiert, wie z.B. Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse. 2. **Transparenz**: Informiere die betroffenen Personen darüber, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden. 3. **Datensicherheit**: Implementiere angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff zu verhindern. 4. **Zugriffsrechte**: Reguliere den Zugang zu personenbezogenen Daten, sodass nur autorisierte Personen Zugriff haben. 5. **Datenminimierung**: Verarbeite nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. 6. **Betroffenenrechte**: Achte darauf, dass die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. 7. **Schulung**: Sensibilisiere Mitarbeiter für den Umgang mit personenbezogenen Daten und die geltenden Datenschutzbestimmungen. 8. **Dokumentation**: Halte alle Verarbeitungstätigkeiten und die entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes schriftlich fest. 9. **Auftragsverarbeitung**: Wenn Dritte mit der Verarbeitung von p.D. beauftragt werden, stelle sicher, dass entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung bestehen. 10. **Meldung von Datenschutzverletzungen**: Entwickle ein Verfahren zur Meldung und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Einhaltung dieser Punkte ist entscheidend, um den Datenschutz im beruflichen Umfeld zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff "Verarbeitung" auf jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vo... [mehr]
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 6 Abs. 1 sechs zentrale Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Eine Verarbeitung ist nur da... [mehr]
IT-Sicherheit selbst ist keine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einestätigkeit beschreibt einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammen... [mehr]
Ja, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die Beschaffung als Verarbeitungstätigkeit gelten, sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Begründung:** Die D... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt verschiedene Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, legt aber keine abschließende Liste fest. Grundsätzlich versteht die DSGVO unter... [mehr]
Die Abfrage von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail, dienstliche Telefonnummer, Firma, Postanschrift, Land, Branche und Jobfunktion im Rahmen der Leadqualifizierung ist grundsät... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]