Welche Rechte haben Betroffene im BDSG zum Schutz personenbezogener Daten?

Antwort

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland gewährt betroffenen Personen verschiedene Rechte zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Hier sind einige der wichtigsten Rechte: 1. **Auskunftsrecht (§ 34 BDSG)**: Betroffene haben das Recht, von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. 2. **Recht auf Berichtigung (§ 35 BDSG)**: Betroffene können die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. 3. **Recht auf Löschung (§ 35 BDSG)**: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. 4. **Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 35 BDSG)**: Betroffene können unter bestimmten Bedingungen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. 5. **Widerspruchsrecht (§ 36 BDSG)**: Betroffene haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. 6. **Recht auf Datenübertragbarkeit (§ 20 DSGVO)**: Betroffene haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass betroffene Personen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben und diese Daten angemessen geschützt werden. Weitere Informationen können direkt im [Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/) nachgelesen werden.

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