Ein Datenschutzbeauftragter hat eine Vielzahl von Pflichten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalen Datenschutzgesetzen ergeben. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:... [mehr]
Ein Verantwortlicher im Datenschutz hat mehrere wesentliche Pflichten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Dazu gehören: 1. **Rechtmäßigkeit der Verarbeitung**: Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt, d.h. es muss eine gültige Rechtsgrundlage vorliegen. 2. **Transparenz**: Betroffene Personen müssen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Dies umfasst Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer und die Rechte der Betroffenen. 3. **Datensicherheit**: Der Verantwortliche ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen. 4. **Rechte der Betroffenen**: Der Verantwortliche muss die Rechte der betroffenen Personen respektieren und sicherstellen, dass diese ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit ausüben können. 5. **Datenschutz-Folgenabschätzung**: Bei bestimmten Arten von Datenverarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellen, muss der Verantwortliche eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. 6. **Meldung von Datenschutzverletzungen**: Im Falle einer Datenschutzverletzung muss der Verantwortliche diese innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden, sofern die Verletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellt. 7. **Dokumentationspflichten**: Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Datenschutzvorschriften dokumentieren und gegebenenfalls Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen führen. 8. **Auftragsverarbeitung**: Wenn der Verantwortliche Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, muss er sicherstellen, dass ein schriftlicher Vertrag besteht, der die Anforderungen der DSGVO erfüllt. Diese Pflichten sind entscheidend, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und das Vertrauen der Betroffenen zu stärken.
Ein Datenschutzbeauftragter hat eine Vielzahl von Pflichten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalen Datenschutzgesetzen ergeben. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:... [mehr]
Hier ist ein Mustertext für eine Datenschutzerklärung, die die genannten Tätigkeitsbereiche abdeckt. Bitte beachte, dass dies ein allgemeines Beispiel ist und keine individuelle Rechtsb... [mehr]
Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) einsetzt, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)... [mehr]
Zur Überprüfung, ob eine Webseite datenschutzgerecht ist, gibt es verschiedene Tools und Programme, die unterschiedliche Aspekte analysieren. Hier sind einige hilfreiche Lösungen: 1. *... [mehr]
Darauf kann ich dir keine Auskunft geben. Die Identität hinter einer E-Mail-Adresse wie aphong@t-online.de ist aus Datenschutzgründen nicht öffentlich zugänglich. Solche Informatio... [mehr]
Ja, es gibt Möglichkeiten, Google-Dienste mit minimaler Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen: 1. **Ohne Google-Konto suchen:** Die Google-Suche kann ohne Anmeldung genutzt werden. Dabei w... [mehr]
Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die kl&a... [mehr]
Im Zusammenhang mit Datenschutzbeauftragten bezieht sich das Kriterium „20 Personen“ auf eine Schwelle im deutschen Datenschutzrecht, die bis zur Einführung der Datenschutz-Grundveror... [mehr]
Deine Fragen auf frage.de können grundsätzlich von den Betreibern der Plattform, also der Gull AG in Zusammenarbeit mit OpenAI, eingesehen werden, da sie für die Bearbeitung und Verbess... [mehr]