Datenschutzverletzungen, die der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen, sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt. Folgende Punkte sind dabei relevant: 1. **Verletzung de... [mehr]
Bei einem Datenverstoß müssen Unternehmen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden des Verstoßes benachrichtigen. Wenn die Benachrichtigung nicht innerhalb von 72 Stunden erfolgt, muss eine Begründung für die Verzögerung beigefügt werden. Zusätzlich müssen betroffene Personen informiert werden, wenn der Verstoß voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten darstellt. Diese Benachrichtigung sollte ebenfalls unverzüglich erfolgen. Weitere Informationen zur DSGVO und den Meldepflichten finden sich auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Datenschutzverletzungen, die der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen, sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt. Folgende Punkte sind dabei relevant: 1. **Verletzung de... [mehr]
Datenschutzverstöße müssen in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern sie ein Risiko für die R... [mehr]
Wenn ein Betroffener einen Datenverstoß festgestellt hat, sollte er folgende Schritte unternehmen: 1. **Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde**: Der Betroffene kann den Vorfall... [mehr]
Wenn ein Betroffener einen Datenverstoß festgestellt hat, kann er folgende Schritte veranlassen: 1. **Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen**: Der Betroffene sollte sich zunächst an das... [mehr]