In welcher Frist muss ein Datenverstoß gemeldet werden und an wen?

Antwort

Bei einem Datenverstoß müssen Unternehmen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden des Verstoßes benachrichtigen. Wenn die Benachrichtigung nicht innerhalb von 72 Stunden erfolgt, muss eine Begründung für die Verzögerung beigefügt werden. Zusätzlich müssen betroffene Personen informiert werden, wenn der Verstoß voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten darstellt. Diese Benachrichtigung sollte ebenfalls unverzüglich erfolgen. Weitere Informationen zur DSGVO und den Meldepflichten finden sich auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).

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