Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel online über ein bereitgestelltes Meldeformular. **Vorg... [mehr]
Bei einem Datenverstoß müssen Unternehmen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden des Verstoßes benachrichtigen. Wenn die Benachrichtigung nicht innerhalb von 72 Stunden erfolgt, muss eine Begründung für die Verzögerung beigefügt werden. Zusätzlich müssen betroffene Personen informiert werden, wenn der Verstoß voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten darstellt. Diese Benachrichtigung sollte ebenfalls unverzüglich erfolgen. Weitere Informationen zur DSGVO und den Meldepflichten finden sich auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Datenschutz](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel online über ein bereitgestelltes Meldeformular. **Vorg... [mehr]
Die Meldung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt in Deutschland in der Regel online über ein Meldeformular auf der Website der jeweiligen Lande... [mehr]
Datenschutzverletzungen, die der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen, sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt. Folgende Punkte sind dabei relevant: 1. **Verletzung de... [mehr]
Datenschutzverstöße müssen in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern sie ein Risiko für die R... [mehr]