Der reine Transport von unverschlüsselten Festplatten mit personenbezogenen Daten – ohne dass der Transporteur selbst auf die Daten zugreift oder sie verarbeitet – gilt in der Regel *... [mehr]
Der Ausdruck „Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt werden“ bedeutet, dass bestimmte Personen, Unternehmen oder Organisationen („Empfänger“) Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten oder diese Daten von einer anderen Stelle mitgeteilt bekommen. Im Kontext des Datenschutzes, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bezeichnet ein „Empfänger“ jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden – unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Beispiel: Wenn ein Unternehmen Kundendaten an einen externen Dienstleister weitergibt, ist dieser Dienstleister der „Empfänger“, dem personenbezogene Daten offengelegt werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_24_10_auslegung_empfaenger.pdf) oder direkt in der [DSGVO, Art. 4 Nr. 9](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).
Der reine Transport von unverschlüsselten Festplatten mit personenbezogenen Daten – ohne dass der Transporteur selbst auf die Daten zugreift oder sie verarbeitet – gilt in der Regel *... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]