In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Der Ausdruck „Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt werden“ bedeutet, dass bestimmte Personen, Unternehmen oder Organisationen („Empfänger“) Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten oder diese Daten von einer anderen Stelle mitgeteilt bekommen. Im Kontext des Datenschutzes, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bezeichnet ein „Empfänger“ jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden – unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Beispiel: Wenn ein Unternehmen Kundendaten an einen externen Dienstleister weitergibt, ist dieser Dienstleister der „Empfänger“, dem personenbezogene Daten offengelegt werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_24_10_auslegung_empfaenger.pdf) oder direkt in der [DSGVO, Art. 4 Nr. 9](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]