Ist ein Dienstleister beim Einkauf von Adressen für Werbezwecke Auftragsverarbeiter?

Antwort

Ob ein Dienstleister, der Adressen für Werbezwecke einkauft, als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, hängt vom konkreten Auftrag und der Rolle des Dienstleisters ab. **Grundsätzliches:** - **Auftragsverarbeiter** ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. - **Verantwortlicher** ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. **Typische Konstellationen:** 1. **Dienstleister kauft Adressen im eigenen Namen und verkauft sie weiter:** In diesem Fall ist der Dienstleister selbst Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, da er über die Zwecke und Mittel der Datenerhebung entscheidet. Er ist dann kein Auftragsverarbeiter. 2. **Dienstleister kauft Adressen ausdrücklich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers:** Hier könnte der Dienstleister als Auftragsverarbeiter agieren, wenn er ausschließlich im Namen und auf Weisung des Auftraggebers handelt und keine eigenen Zwecke verfolgt. **Praxis:** In der Regel kaufen Adresshändler oder Dienstleister Adressen im eigenen Namen und bieten sie verschiedenen Kunden an. Sie sind dann **eigene Verantwortliche** und nicht Auftragsverarbeiter. Nur wenn der Dienstleister ausschließlich für einen bestimmten Auftraggeber und nach dessen Weisung handelt, kann eine Auftragsverarbeitung vorliegen. **Fazit:** Ein Dienstleister, der Adressen für Werbezwecke einkauft, ist **in der Regel kein Auftragsverarbeiter**, sondern selbst Verantwortlicher. Eine Auftragsverarbeitung liegt nur vor, wenn der Dienstleister ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers handelt. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2018_24_10_auslegung_auftragsverarbeitung.pdf) (DSK) und beim [BayLDA](https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Auftragsverarbeitung.pdf).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Welche Informationen benötigt man, um echte Unter-Auftragsverarbeiter in einer Liste eines Dienstleisters zu erkennen?

Um echte Unter-Auftragsverarbeiter (Subunternehmer im Sinne der DSGVO) zu erkennen, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Dienstleistung:** Der Unter-Auftragsverarbeiter muss tats&au... [mehr]

Muss der Auftragsverarbeitungsvertrag um im Audit genannte Dienstleister ergänzt werden, wenn aktuell kein aktives Projekt besteht?

Ja, ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sollte grundsätzlich mit allen Dienstleistern abgeschlossen werden, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten – unabhängig davon, ob... [mehr]