In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Beim Einsatz von LDAP (Lightweight Directory Access Protocol) sind mehrere datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Datenminimierung**: Erhebe und speichere nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Überflüssige Daten sollten vermieden werden. 2. **Zweckbindung**: Die Daten dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie erhoben wurden. Eine spätere Verwendung für andere Zwecke ist nur mit Zustimmung der Betroffenen oder einer rechtlichen Grundlage zulässig. 3. **Transparenz**: Informiere die betroffenen Personen darüber, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden. Dies kann durch Datenschutzerklärungen geschehen. 4. **Zugriffsrechte**: Stelle sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten haben. Implementiere geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. 5. **Datenübertragung**: Achte darauf, dass die Übertragung von Daten über LDAP sicher erfolgt, insbesondere wenn sensible Informationen verarbeitet werden. Die Verwendung von TLS (Transport Layer Security) wird empfohlen. 6. **Auftragsverarbeitung**: Wenn du einen Dienstleister mit der Verarbeitung von LDAP-Daten beauftragst, stelle sicher, dass ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen wird. 7. **Betroffenenrechte**: Gewährleiste, dass die Rechte der betroffenen Personen (z.B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) gewahrt werden können. 8. **Datenspeicherung und -löschung**: Definiere klare Richtlinien zur Speicherung und Löschung von Daten, um sicherzustellen, dass Daten nicht länger als notwendig aufbewahrt werden. Es ist ratsam, sich bei der Implementierung von LDAP und der damit verbundenen Datenverarbeitung rechtlich beraten zu lassen, um alle spezifischen Anforderungen und Bestimmungen zu erfüllen.
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]
IT-Sicherheit selbst ist keine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einestätigkeit beschreibt einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammen... [mehr]
Ja, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die Beschaffung als Verarbeitungstätigkeit gelten, sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Begründung:** Die D... [mehr]
Die Abfrage von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail, dienstliche Telefonnummer, Firma, Postanschrift, Land, Branche und Jobfunktion im Rahmen der Leadqualifizierung ist grundsät... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Die genannten Angaben – Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nutzerrolle – lassen sich als **personenbezogene Kontaktdaten und Zuordnungsmerkmale** oder als **Stammdaten von Mitarbeiter... [mehr]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung... [mehr]
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]