In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Bei der Privatnutzung von Geräten sind mehrere datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Datensicherheit**: Stelle sicher, dass deine Geräte durch Passwörter, biometrische Daten oder andere Sicherheitsmaßnahmen geschützt sind, um unbefugten Zugriff zu verhindern. 2. **Software und Apps**: Achte darauf, dass alle installierten Anwendungen und Software regelmäßig aktualisiert werden, um Sicherheitslücken zu schließen. Überprüfe die Berechtigungen der Apps und installiere nur vertrauenswürdige Anwendungen. 3. **Datenverschlüsselung**: Nutze Verschlüsselungstechnologien, um sensible Daten zu schützen, insbesondere wenn du persönliche Informationen speicherst oder über das Internet überträgst. 4. **Cloud-Dienste**: Sei vorsichtig bei der Nutzung von Cloud-Diensten. Informiere dich über die Datenschutzrichtlinien der Anbieter und welche Daten sie speichern und verarbeiten. 5. **Öffentliche Netzwerke**: Vermeide die Nutzung öffentlicher WLAN-Netzwerke für sensible Transaktionen oder den Zugriff auf persönliche Daten, da diese oft unsicher sind. 6. **Backup**: Erstelle regelmäßige Backups deiner Daten, um Datenverlust zu vermeiden, und achte darauf, dass diese Backups ebenfalls sicher gespeichert werden. 7. **Bewusstsein für Phishing und Malware**: Sei wachsam gegenüber Phishing-Versuchen und installiere Antiviren-Software, um dein Gerät vor Malware zu schützen. 8. **Privatsphäre-Einstellungen**: Überprüfe und passe die Privatsphäre-Einstellungen deiner Geräte und Anwendungen an, um die Menge an gesammelten Daten zu minimieren. Indem du diese Punkte beachtest, kannst du die datenschutzrechtlichen Risiken bei der Privatnutzung von Geräten erheblich reduzieren.
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]
IT-Sicherheit selbst ist keine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einestätigkeit beschreibt einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammen... [mehr]
Ja, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die Beschaffung als Verarbeitungstätigkeit gelten, sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Begründung:** Die D... [mehr]
Die Abfrage von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail, dienstliche Telefonnummer, Firma, Postanschrift, Land, Branche und Jobfunktion im Rahmen der Leadqualifizierung ist grundsät... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Die genannten Angaben – Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nutzerrolle – lassen sich als **personenbezogene Kontaktdaten und Zuordnungsmerkmale** oder als **Stammdaten von Mitarbeiter... [mehr]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung... [mehr]
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]