Wie lange müssen Kleinbetragsrechnungen aufbewahrt werden?

Antwort

Kleinbetragsrechnungen müssen in Deutschland gemäß § 14b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für einen Zeitraum von 2 Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um im Falle von Prüfungen durch das Finanzamt die entsprechenden Nachweise vorlegen zu können.

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