Bei Kleinbetragsrechnungen, die in Deutschland einen Betrag von bis zu 250 Euro (brutto) nicht überschreiten, gelten vereinfachte Anforderungen gemäß § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durc... [mehr]
Bei Kleinbetragsrechnungen, die in Deutschland einen Betrag von bis zu 250 Euro (brutto) nicht überschreiten, gelten vereinfachte Anforderungen gemäß § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durc... [mehr]
Ein Bewirtungsbeleg zählt in der Regel nicht zur Kleinbetragsrechnung. Kleinbetragsrechnungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel einen Gesamtbetrag von maximal... [mehr]
Kleinbetragsrechnungen müssen in Deutschland gemäß § 14b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für einen Zeitraum von 2 Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des... [mehr]