Warum muss bei Kleinbetragsrechnung keine fortlaufende Rechnungsnummer angegeben werden?

Antwort

Bei Kleinbetragsrechnungen, die in Deutschland einen Betrag von bis zu 250 Euro (brutto) nicht überschreiten, gelten vereinfachte Anforderungen gemäß § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist nicht zwingend erforderlich, da die Verwaltung und Nachverfolgbarkeit bei diesen geringeren Beträgen als weniger komplex angesehen wird. Die Hauptgründe sind: 1. **Vereinfachung**: Kleinbetragsrechnungen sollen den administrativen Aufwand für kleine Unternehmen und Selbstständige reduzieren. 2. **Prüfbarkeit**: Auch ohne fortlaufende Rechnungsnummer bleibt die Nachvollziehbarkeit der Transaktionen gewährleistet, solange die anderen erforderlichen Angaben (wie Datum, Leistung, Betrag und Steuersatz) vorhanden sind. 3. **Flexibilität**: Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Rechnungsstellung einfacher zu gestalten, ohne die strengen Anforderungen an die Nummerierung großer Rechnungen erfüllen zu müssen. Es ist jedoch wichtig, dass die Rechnung alle anderen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, um als gültig anerkannt zu werden.

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