Wie lange müssen Eingangsrechnungen aufbewahrt werden?

Antwort

Eingangsrechnungen müssen in Deutschland in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung empfangen wurde. Für steuerliche Zwecke ist es wichtig, die Rechnungen ordnungsgemäß zu archivieren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alle erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können.

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