Muss ich Originalbelege aufheben, wenn ich ein digitales Buchhaltungssystem nutze?

Antwort

In Deutschland musst du die Originalbelege in der Regel aufbewahren, auch wenn du ein digitales Buchhaltungssystem nutzt. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt in der Regel 6 Jahre für laufende Buchungen und 10 Jahre für Handelsbriefe und Jahresabschlüsse. Es ist wichtig, dass die digitalen Belege den Anforderungen der GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) entsprechen, um im Falle einer Prüfung anerkannt zu werden. Daher ist es ratsam, die Originalbelege zusätzlich aufzubewahren, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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