Zählt das Nicht-Zugelassenwerden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife?

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In Hessen zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) nicht als Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt setzt in der Regel das Bestehen des ersten Ausbildungsabschnitts voraus. Wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht erfüllt sind, bedeutet dies lediglich, dass der Schüler oder die Schülerin den ersten Abschnitt nicht erfolgreich abgeschlossen hat und somit nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Es handelt sich also nicht um ein Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung selbst, sondern um ein Nicht-Erreichen der Voraussetzungen für die Fortsetzung der Ausbildung.

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