Was sagt das KiBiz zur inklusiven Förderung in Kitas?

Antwort vom

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen legt den rechtlichen Rahmen für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen fest. Es fördert die inklusive Bildung, indem es die Teilhabe aller Kinder, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, unterstützt. Das KiBiz sieht vor, dass Kitas geeignete Maßnahmen ergreifen, um Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu integrieren und ihnen eine angemessene Förderung zu bieten. Dazu gehören unter anderem: 1. **Individuelle Förderung**: Jedes Kind soll entsprechend seiner Fähigkeiten und Bedürfnisse gefördert werden. 2. **Ressourcenzuweisung**: Kitas erhalten zusätzliche Mittel, um Fachkräfte für die inklusive Arbeit einzustellen und spezielle Angebote zu schaffen. 3. **Kooperation mit Fachdiensten**: Kitas sollen mit anderen Institutionen und Fachkräften zusammenarbeiten, um eine umfassende Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten. Insgesamt zielt das KiBiz darauf ab, eine inklusive Erziehung zu ermöglichen, die Vielfalt wertschätzt und allen Kindern die gleichen Chancen bietet.

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