Der Erlass zur Offenen Ganztagsschule (OGS) in Grundschulen regelt die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Ganztagsangeboten in Schulen. In Deutschland ist die OGS ein Konzept, das es Grundschulen ermöglicht, neben dem regulären Unterricht auch nachmittägliche Betreu- und Bildungsangebote anzubieten. Der Erlass legt fest, wie die OGS organisiert sein soll, welche personellen und räumlichen Ressourcen benötigt werden und welche pädagogischen Ziele verfolgt werden. Dazu gehören unter anderem die Förderung der sozialen und emotionalen Entwicklung der Kinder, die Unterstützung beim Lernen und die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Freizeitaktivitäten. Die genauen Inhalte und Vorgaben können je nach Bundesland variieren, da Bildung in Deutschland Ländersache ist. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren.