In Hessen wird das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A nicht als Nicht-Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung gewertet. Die Fachhochschulreifeprüfung selbst findet erst am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts statt. Wenn du nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wirst, bedeutet das, dass du die Voraussetzungen für den Übergang in diesen Abschnitt nicht erfüllt hast, aber es ist nicht gleichbedeutend mit dem Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung. Die Begründung für die Nicht-Zulassung kann vielfältig sein, z.B. unzureichende Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt, nicht erfüllte Anwesenheitspflichten oder andere schulische Anforderungen, die nicht erfüllt wurden. Es ist wichtig, die genauen Gründe mit der Schule zu klären, um zu verstehen, welche spezifischen Anforderungen nicht erfüllt wurden.