Grundsätzlich darf eine Klausur nicht länger dauern als die offiziell angegebene Bearbeitungszeit. Die vorgegebene Dauer ist verbindlich und soll für alle Teilnehmenden faire Bedingunge... [mehr]
Die Dauer, für die man als Lehrbeauftragter an einer Hochschule tätig sein darf, kann je nach Land, Hochschule und spezifischen Regelungen variieren. In Deutschland beispielsweise gibt es keine einheitliche gesetzliche Begrenzung für die Dauer der Tätigkeit als Lehrbeauftragter. Die Verträge werden in der Regel semesterweise oder für ein akademisches Jahr abgeschlossen und können bei Bedarf verlängert werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Lehrbeauftragte in der Regel keine unbefristeten Stellen haben und ihre Beschäftigung oft von der Verfügbarkeit von Mitteln und dem Bedarf der Hochschule abhängt. Für genauere Informationen sollte man die spezifischen Regelungen der jeweiligen Hochschule oder des jeweiligen Bundeslandes konsultieren.
Grundsätzlich darf eine Klausur nicht länger dauern als die offiziell angegebene Bearbeitungszeit. Die vorgegebene Dauer ist verbindlich und soll für alle Teilnehmenden faire Bedingunge... [mehr]
Die Abendschule der Oskar-von-Miller-Schule in Kassel gilt **nicht** als Hochschule. Sie ist eine Einrichtung des zweiten Bildungswegs, an der Erwachsene Schulabschlüsse wie die Fachhochschulreif... [mehr]
Bei der Suche nach einem Kooperationspartner im Ausland sollten Hochschulen folgende Punkte besonders beachten: 1. **Akademische Kompatibilität** - Vergleichbare Studiengänge, Forschun... [mehr]
Eine Hochschule erhält einen Eintrag in der Datenbank von Anabin, wenn sie von den zuständigen deutschen Anerkennungsstellen (z. B. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Z... [mehr]
In der internationalen Hochschulkooperation existieren verschiedene Kooperationsmodelle, die je nach Zielsetzung, Intensität und Beteiligung variieren. Zu den wichtigsten Modellen zählen: 1... [mehr]