Stellen Mitglieder eines Prüfungsausschusses fest, dass eine Klausur nicht BPO-konform (also nicht entsprechend der geltenden **Bachelorprüfungsordnung** oder einer anderen Prüfungsordn... [mehr]
Grundsätzlich darf eine Klausur nicht länger dauern als die offiziell angegebene Bearbeitungszeit. Die vorgegebene Dauer ist verbindlich und soll für alle Teilnehmenden faire Bedingungen schaffen. Eine Verlängerung der Klausurzeit ist nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel bei technischen Problemen, organisatorischen Verzögerungen oder wenn einzelnen Personen aufgrund von Nachteilsausgleichen (z. B. bei Behinderung) mehr Zeit zusteht. In solchen Fällen muss die Verlängerung jedoch transparent und für alle nachvollziehbar kommuniziert werden. Wird die Klausurzeit ohne triftigen Grund verlängert, kann das als Verstoß gegen Prüfungsregularien gewertet werden und im schlimmsten Fall die Gültigkeit der Klausur infrage stellen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Prüfungsordnung der jeweiligen Schule, Hochschule oder Institution zu konsultieren oder direkt bei der Prüfungsaufsicht nachzufragen.
Stellen Mitglieder eines Prüfungsausschusses fest, dass eine Klausur nicht BPO-konform (also nicht entsprechend der geltenden **Bachelorprüfungsordnung** oder einer anderen Prüfungsordn... [mehr]
Gesamtschulen wurden in Deutschland erstmals in den 1960er Jahren eingeführt. Das Ziel war, die traditionelle Dreigliedrigkeit des Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) aufzubrechen u... [mehr]
Die Bezeichnung und Struktur der Volksschule und Hauptschule haben sich in Deutschland im Laufe des 20. Jahrhunderts mehrfach verändert und unterscheiden sich zudem je nach Bundesland. **Histori... [mehr]