Darf eine Klausur länger dauern als angegeben?

Antwort

Grundsätzlich darf eine Klausur nicht länger dauern als die offiziell angegebene Bearbeitungszeit. Die vorgegebene Dauer ist verbindlich und soll für alle Teilnehmenden faire Bedingungen schaffen. Eine Verlängerung der Klausurzeit ist nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel bei technischen Problemen, organisatorischen Verzögerungen oder wenn einzelnen Personen aufgrund von Nachteilsausgleichen (z. B. bei Behinderung) mehr Zeit zusteht. In solchen Fällen muss die Verlängerung jedoch transparent und für alle nachvollziehbar kommuniziert werden. Wird die Klausurzeit ohne triftigen Grund verlängert, kann das als Verstoß gegen Prüfungsregularien gewertet werden und im schlimmsten Fall die Gültigkeit der Klausur infrage stellen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Prüfungsordnung der jeweiligen Schule, Hochschule oder Institution zu konsultieren oder direkt bei der Prüfungsaufsicht nachzufragen.

Kategorie: Bildung Tags: Klausur Dauer Regelung
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