In Berlin müssen angestellte Lehrerinnen und Lehrer (also nicht verbeamtete Lehrkräfte) eine Stundenerhöhung beim zuständigen **Personalservice der Senatsverwaltung für Bildun...
In Berlin ist es grundsätzlich so, dass Erzieherpraktikant*innen während der schulischen Ausbildungsabschnitte (also im Rahmen der klassischen Erzieherausbildung vor dem Anerkennungsjahr) in der Regel **keine gesetzlich vorgeschriebene Aufwandsentschädigung** erhalten. Die meisten Kitas zahlen für diese Praktika, die Teil der schulischen Ausbildung sind (z. B. das Orientierungspraktikum oder das Blockpraktikum), **keine Vergütung**. Einige wenige Träger oder Einrichtungen können freiwillig eine kleine Aufwandsentschädigung oder Fahrtkostenzuschüsse zahlen, das ist aber die Ausnahme und nicht die Regel. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Erst im sogenannten **Anerkennungsjahr** (dem letzten Jahr der Ausbildung, auch Berufspraktikum genannt) gibt es eine tariflich geregelte Vergütung, die sich nach dem TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst) richtet. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin](https://www.berlin.de/sen/bildung/beruf/ausbildung/erzieher-in/). Zusammengefasst: In Berlin zahlen Kitas für schulische Praktika in der Erzieherausbildung in der Regel **keine Aufwandsentschädigung**. Es kann aber Ausnahmen geben, die individuell mit der jeweiligen Kita zu klären sind.
In Berlin müssen angestellte Lehrerinnen und Lehrer (also nicht verbeamtete Lehrkräfte) eine Stundenerhöhung beim zuständigen **Personalservice der Senatsverwaltung für Bildun...
Fünf wesentliche Komponenten eines zielführenden Personalmanagements in der Kita sind: 1. **Personalgewinnung und -auswahl:** Systematische Rekrutierung und Auswahl qualifizierter Fachkr&au...