In Berlin erhalten Erzieherpraktikant*innen während des sogenannten "Berufspraktikums" (Anerkennungsjahr) in der Regel eine Vergütung, die oft als "Aufwandsentschädigung&... [mehr]
In Berlin ist es grundsätzlich so, dass Erzieherpraktikant*innen während der schulischen Ausbildungsabschnitte (also im Rahmen der klassischen Erzieherausbildung vor dem Anerkennungsjahr) in der Regel **keine gesetzlich vorgeschriebene Aufwandsentschädigung** erhalten. Die meisten Kitas zahlen für diese Praktika, die Teil der schulischen Ausbildung sind (z. B. das Orientierungspraktikum oder das Blockpraktikum), **keine Vergütung**. Einige wenige Träger oder Einrichtungen können freiwillig eine kleine Aufwandsentschädigung oder Fahrtkostenzuschüsse zahlen, das ist aber die Ausnahme und nicht die Regel. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Erst im sogenannten **Anerkennungsjahr** (dem letzten Jahr der Ausbildung, auch Berufspraktikum genannt) gibt es eine tariflich geregelte Vergütung, die sich nach dem TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst) richtet. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin](https://www.berlin.de/sen/bildung/beruf/ausbildung/erzieher-in/). Zusammengefasst: In Berlin zahlen Kitas für schulische Praktika in der Erzieherausbildung in der Regel **keine Aufwandsentschädigung**. Es kann aber Ausnahmen geben, die individuell mit der jeweiligen Kita zu klären sind.
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Etikettierung in der Kita ist aus mehreren Gründen hilfreich: 1. **Förderung der Selbstständigkeit**: Kinder lernen, ihre eigenen Sachen zu erkennen und zu organisieren, was ihre Selbs... [mehr]
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