Nein, das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen ist nicht dasselbe wie das Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife. Wenn du nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wirst, bedeutet das, dass du bestimmte Voraussetzungen oder Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt hast. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. unzureichende Noten oder fehlende Praktikumsstunden. Die Abschlussprüfung der Fachhochschulreife hingegen ist eine spezifische Prüfung, die am Ende der FOS abgelegt wird. Wenn du diese Prüfung nicht bestehst, hast du die Fachhochschulreife nicht erworben, obwohl du möglicherweise alle anderen Anforderungen erfüllt hast. Beide Situationen führen dazu, dass du die Fachhochschulreife nicht erlangst, aber sie sind unterschiedliche Prozesse innerhalb des Bildungssystems.