Ist ein Nichtbestehen der Abschlussprüfung ein Grund, um nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen zugelassen zu werden?

Antwort

Ja, in Hessen ist es tatsächlich so, dass das Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife dazu führen kann, dass man nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) zugelassen wird. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Schule und spezifischem Bildungsgang variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Schule oder dem zuständigen Schulamt zu informieren, um genaue Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zu erhalten.

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