In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]
Ja, in Hessen ist es tatsächlich so, dass das Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife dazu führen kann, dass man nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) zugelassen wird. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Schule und spezifischem Bildungsgang variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Schule oder dem zuständigen Schulamt zu informieren, um genaue Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zu erhalten.
In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]
Ein Widerspruch gegen eine Prüfungsentscheidung, wenn ein Prüfling die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, erfolgt in der Regel wie folgt: 1. **Prüfungsbescheid prüfen:** N... [mehr]