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Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein, damit das älteste von drei Kindern BAföG für ein Studium erhält?
Antwort vomDie genaue Einkommensgrenze für BAföG hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von: - der Anzahl der Kinder (Geschwister) in Ausbildung, - dem Einkommen der Eltern (beider Elternteile, falls nicht getrennt), - dem Familienstand der Eltern, - eventuellen Freibeträgen (z. B. für weitere Kinder, Unterhaltspflichten, Behinderungen). **Grundsätzliches zum Freibetrag (Stand 2024):** Für Eltern gilt ein gemeinsamer Grundfreibetrag von **2.415 € monatlich** (brutto bereinigt, also nach Abzug bestimmter Pauschalen und Sozialabgaben). Für jedes weitere Kind, das nicht in Ausbildung ist, erhöht sich der Freibetrag um 730 € monatlich. Für jedes Kind in Ausbildung (also z. B. Geschwister, die auch studieren oder eine Ausbildung machen und BAföG-berechtigt wären), erhöht sich der Freibetrag um 730 € monatlich. **Beispielrechnung für drei Kinder (ältestes Kind studiert):** Angenommen, das älteste Kind studiert und beantragt BAföG, die beiden jüngeren Geschwister sind noch nicht in Ausbildung. - Grundfreibetrag Eltern: 2.415 € - Freibetrag für 2 weitere Kinder: 2 × 730 € = 1.460 € - Gesamtfreibetrag: 2.415 € + 1.460 € = **3.875 € monatlich** (46.500 € jährlich) **Das bedeutet:** Das bereinigte Bruttoeinkommen der Eltern darf **ca. 46.500 € pro Jahr** nicht überschreiten, damit das älteste Kind den vollen BAföG-Satz erhält. Liegt das Einkommen darüber, wird BAföG anteilig gekürzt. Ein Anspruch auf einen Teilbetrag besteht oft noch bei etwas höherem Einkommen. **Wichtige Hinweise:** - Es zählt das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Studiums (z. B. für Studienbeginn 2024 das Einkommen von 2022). - Es gibt weitere Freibeträge, z. B. für Unterhaltspflichten, Behinderungen oder wenn ein Elternteil alleinerziehend ist. - Das tatsächliche anrechenbare Einkommen ist das Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Sozialabgaben und bestimmter Pauschalen. **Fazit:** Die Einkommensgrenze liegt für Eltern mit drei Kindern (ältestes Kind studiert) bei etwa **46.500 € bereinigtem Jahreseinkommen**. Bei höherem Einkommen wird BAföG gekürzt, ein Teilanspruch kann aber noch bestehen. **Weitere Informationen und einen BAföG-Rechner findest du hier:** [BAföG-Rechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung](https://www.bafög-rechner.de/)
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